§ 7 BRKG, Übernachtungsgeld
Paragraph 7 Bundesreisekostengesetz

(1) Für eine notwendige Übernachtung erhalten Dienstreisende pauschal 20 Euro. Höhere Übernachtungskosten werden erstattet, soweit sie notwendig sind.


(2) Übernachtungsgeld wird nicht gewährt

1.
für die Dauer der Benutzung von Beförderungsmitteln,
2.
bei Dienstreisen am oder zum Wohnort für die Dauer des Aufenthalts an diesem Ort,
3.
bei unentgeltlicher Bereitstellung einer Unterkunft des Amtes wegen, auch wenn diese Unterkunft ohne triftigen Grund nicht genutzt wird, und
4.
in den Fällen, in denen das Entgelt für die Unterkunft in den erstattungsfähigen Fahrt- oder sonstigen Kosten enthalten ist, es sei denn, dass eine Übernachtung aufgrund einer zu frühen Ankunft am Geschäftsort oder einer zu späten Abfahrt von diesem zusätzlich erforderlich wird.


Benachbarte Paragraphen


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Reiseauslagenrechnung

http://www.ba-hannover.de/_static/media//downloads/allgemein/BFD-Reisekostenant...
7. Ich habe von dritter Seite für die Reise Zuwendungen erhalten. -Bitte nähere Angaben unter Reiseerläuterungen (Seite 2, Nr. 15)-. Ich habe einen Abschlag ..... Übernachtungsgeld. (Sp 9). x. Euro. Verg nach § 9. Summe B. BRKG. (Sp 7). Euro. Fahrkosten.


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Informationen zum Bundesreisekostengesetz (BRKG)

http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Zuwendungen/bva_brkg.pdf?__b...
1 / 7. Informationen zum Bundesreisekostengesetz (BRKG) einschl. der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV). Allgemeines. § 2 BRKG / BRKGVwV zu § 2. Dienstreisen dienen der Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Di

Häufig gestellte Fragen zum Bundesreisekostengesetz (BRKG)

http://www.djo.de/sites/default/files/uploads/2017/01/31/brkg-faq.pdf
31.01.2017 - zum Bundesreisekostengesetz (BRKG). 1. .... Bezüglich der Höhe des Tagegeldes verweist das Bundesreisekostengesetz in Verbindung mit Ziffer ... geringere Kosten als 20 Euro entstanden sind. 7. Wie hoch ist die Erstattung der Übernachtungskos

bundesreisekostengesetz - (brkg) - ZBB

http://www.zbb.brandenburg.de/media_fast/4055/BRKG201509.pdf
Art der Erledigung des Dienstgeschäftes angezeigt und möglich ist. Zu Absatz 2. Der Wortlaut entspricht dem bisherigen § 7 BRKG. Durchführungshinweise: Zu § 2 Abs. 2 BRKG. Das Bundesreisekostengesetz konkretisiert die Fürsorgepflicht des Dienstherrn für

Merkblatt Inlandsdienstreisen

http://zope.dz-portal.de/Formularcenter/Documents/RKM001
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Abrechnung von Dienstreisen - TU Clausthal

http://www.tu-clausthal.de/hv/d5/vhb/system3/3_51_02.pdf
01.11.2014 - 3.4.4 Tagegeld (§ 6 BRKG). 3.4.5 Übernachtungsgeld (§ 7 BRKG). 3.4.6 Erstattung von Auslagen bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort. (§ 8 BRKG). 3.4.7 Nebenkosten (§ 10 BRKG). 3.4.8 Reisekostenvergütung in besonderen Fällen. 4. Auslandsdien


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§ 7 BRKG Übernachtungsgeld Bundesreisekostengesetz - Buzer.de

http://www.buzer.de/gesetz/5122/a70878.htm
(1) Für eine notwendige Übernachtung erhalten Dienstreisende pauschal 20 Euro. Höhere Übernachtungskosten werden erstattet, soweit sie notwendig sind. (2) Übernachtungsgeld wird nicht gewährt 1. für die Dauer der.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz ...

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01062005_DI52221011...
01.06.2005 - 1§ 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 7 zählen die erstattungsfähigen Arten der Reisekostenvergütung abschließend auf. 2Andere angefallene Reisekosten sind der allgemeinen Lebensführung zuzuordnen und somit nicht erstattungsfähig. 3§ 1 Abs. 2 Nr. 6 st

Das Bundesreisekostengesetz Teil 1: Fragen und Antworten

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23.04.2012 - In § 7 BRKG Übernachtungsgeld ist geregelt, wann kein Anspruch auf Übernachtungsgeld besteht: „Für die Dauer der Benutzung von Beförderungsmitteln,“ (Siehe hierzu auch Dienstreise: Arbeitszeit oder Reisezeit?) „bei Dienstreisen am oder zum W

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27.09.2017 - Übernachtungsgeld wird Dienstreisenden für die dienstlich notwendigen Kosten einer Übernachtung gewährt (§ 7 BRKG). Die Höhe der Entschädigung für die Dienstreisenden beträgt für dienstlich notwendige Übernachtung ohne belegmäßigen Nachweis

Dienstreisen — Haushaltsabteilung

https://www.haushaltsabteilung.hu-berlin.de/dienstreisen-hotelbuchung/dienstrei...
Allgemeine Information; Beantragung einer Dienstreise; Dienstgänge; Abschlagszahlungen; Nebenkosten gemäß § 10 Abs. 1 BRKG; Abrechnung einer Dienstreise; Tagegeld gemäß § 6 BRKG; Übernachtung gemäß § 7 BRKG; Bettensteuer, Kulturförderabgabe, City-Tax bei


  • Verortung im BRKG

    BRKGInhalt: Inhalt › § 7

  • Zitatangaben (BRKG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2005, 1418
    Ausfertigung: 2005-05-26
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 20.2.2013 I 285

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BRKG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 7 BRKG
    § 7 Abs. 1 BRKG oder § 7 Abs. I BRKG
    § 7 Abs. 2 BRKG oder § 7 Abs. II BRKG

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