(1) Für eine notwendige Übernachtung erhalten Dienstreisende pauschal 20 Euro. Höhere Übernachtungskosten werden erstattet, soweit sie notwendig sind.
(2) Übernachtungsgeld wird nicht gewährt
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http://www.ba-hannover.de/_static/media//downloads/allgemein/BFD-Reisekostenant...
7. Ich habe von dritter Seite für die Reise Zuwendungen erhalten. -Bitte nähere Angaben unter Reiseerläuterungen (Seite 2, Nr. 15)-. Ich habe einen Abschlag ..... Übernachtungsgeld. (Sp 9). x. Euro. Verg nach § 9. Summe B. BRKG. (Sp 7). Euro. Fahrkosten.
http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Zuwendungen/bva_brkg.pdf?__b...
1 / 7. Informationen zum Bundesreisekostengesetz (BRKG) einschl. der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV). Allgemeines. § 2 BRKG / BRKGVwV zu § 2. Dienstreisen dienen der Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Di
http://www.djo.de/sites/default/files/uploads/2017/01/31/brkg-faq.pdf
31.01.2017 - zum Bundesreisekostengesetz (BRKG). 1. .... Bezüglich der Höhe des Tagegeldes verweist das Bundesreisekostengesetz in Verbindung mit Ziffer ... geringere Kosten als 20 Euro entstanden sind. 7. Wie hoch ist die Erstattung der Übernachtungskos
http://www.zbb.brandenburg.de/media_fast/4055/BRKG201509.pdf
Art der Erledigung des Dienstgeschäftes angezeigt und möglich ist. Zu Absatz 2. Der Wortlaut entspricht dem bisherigen § 7 BRKG. Durchführungshinweise: Zu § 2 Abs. 2 BRKG. Das Bundesreisekostengesetz konkretisiert die Fürsorgepflicht des Dienstherrn für
http://zope.dz-portal.de/Formularcenter/Documents/RKM001
Erstattung bei Kfz-Benutzung (§ 5 BRKG). 5.1. Parkgebühren. 6. Tagegeld für Verpflegungsmehraufwendungen (§ 6 BRKG). 6.1. Amtlich unentgeltlich bereitgestellte Verpflegung. 7. Übernachtungsgeld (§ 7 BRKG). 7.1. Übernachtung im Hotel oder in einer Pension
http://www.tu-clausthal.de/hv/d5/vhb/system3/3_51_02.pdf
01.11.2014 - 3.4.4 Tagegeld (§ 6 BRKG). 3.4.5 Übernachtungsgeld (§ 7 BRKG). 3.4.6 Erstattung von Auslagen bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort. (§ 8 BRKG). 3.4.7 Nebenkosten (§ 10 BRKG). 3.4.8 Reisekostenvergütung in besonderen Fällen. 4. Auslandsdien
http://www.buzer.de/gesetz/5122/a70878.htm
(1) Für eine notwendige Übernachtung erhalten Dienstreisende pauschal 20 Euro. Höhere Übernachtungskosten werden erstattet, soweit sie notwendig sind. (2) Übernachtungsgeld wird nicht gewährt 1. für die Dauer der.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01062005_DI52221011...
01.06.2005 - 1§ 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 7 zählen die erstattungsfähigen Arten der Reisekostenvergütung abschließend auf. 2Andere angefallene Reisekosten sind der allgemeinen Lebensführung zuzuordnen und somit nicht erstattungsfähig. 3§ 1 Abs. 2 Nr. 6 st
http://www.spesen-ratgeber.de/bundesreisekostengesetz/
23.04.2012 - In § 7 BRKG Übernachtungsgeld ist geregelt, wann kein Anspruch auf Übernachtungsgeld besteht: „Für die Dauer der Benutzung von Beförderungsmitteln,“ (Siehe hierzu auch Dienstreise: Arbeitszeit oder Reisezeit?) „bei Dienstreisen am oder zum W
https://www.abt2-rk.tu-berlin.de/menue/themen_a_z/uebernachtungsgeld/
27.09.2017 - Übernachtungsgeld wird Dienstreisenden für die dienstlich notwendigen Kosten einer Übernachtung gewährt (§ 7 BRKG). Die Höhe der Entschädigung für die Dienstreisenden beträgt für dienstlich notwendige Übernachtung ohne belegmäßigen Nachweis
https://www.haushaltsabteilung.hu-berlin.de/dienstreisen-hotelbuchung/dienstrei...
Allgemeine Information; Beantragung einer Dienstreise; Dienstgänge; Abschlagszahlungen; Nebenkosten gemäß § 10 Abs. 1 BRKG; Abrechnung einer Dienstreise; Tagegeld gemäß § 6 BRKG; Übernachtung gemäß § 7 BRKG; Bettensteuer, Kulturförderabgabe, City-Tax bei