§ 10 BRKG, Erstattung sonstiger Kosten
Paragraph 10 Bundesreisekostengesetz

(1) Zur Erledigung des Dienstgeschäfts notwendige Auslagen, die nicht nach den §§ 4 bis 9 zu erstatten sind, werden als Nebenkosten erstattet.


(2) Entfällt eine Dienstreise aus einem von der oder dem Bediensteten nicht zu vertretenden Grund, werden durch die Vorbereitung entstandene, nach diesem Gesetz abzugeltende Auslagen erstattet.


Benachbarte Paragraphen


Die nachfolgende Ergebnisse wurden in öffentlich über das Internet zugänglichen Quellen gefunden. Die Verweise auf diese Informationsquellen dienen der Recherche zum Paragraphen. Bitte beachten Sie, dass die Urheberrechte beim jeweiligen Autoren liegen. Die Pflege dieser Treffer erfolgt automatisiert. Wenn Ihnen ein Treffer ungeeignet erscheint, kontaktieren Sie mich bitte.


PDF Dokumente zum Paragraphen

Bundesreisekostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen ...

https://www.leuphana.de/fileadmin/user_upload/portale/lehre/service/downloads/R...
Bundesreisekostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen. Verwaltungsvorschriften und Durchführungshinweise. (BRKG, BbgBRKGVwV - Rechtsstand: 01.06.2008). § 1. § 2. § 3. § 4. § 5. § 6. § 7. § 8. § 9. § 10. § 11. § 12. § 13. § 14. § 15. § 16. § 1 Gelt

Häufig gestellte Fragen zum Bundesreisekostengesetz (BRKG)

http://www.djo.de/sites/default/files/uploads/2017/01/31/brkg-faq.pdf
31.01.2017 - zum Bundesreisekostengesetz (BRKG) ... 10. Was wird mir erstattet, wenn ich für Dienstreisen den privaten PKW benutzt habe?............. 4. 11. Welche Kosten werden mir bei Benutzung eines Mietwagens ... Bezüglich der Höhe des Tagegeldes ver

Informationen zum Bundesreisekostengesetz (BRKG)

http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Zuwendungen/bva_brkg.pdf?__b...
10 BRKG / BRKGVwV zu § 10. Sonstige Kosten sind Auslagen, die mit der Erledigung des Dienstgeschäftes in unmittelbarem Zusammenhang stehen und die notwendig sind, um das Dienstgeschäft überhaupt auszuführen. Dies können z.B. Eintrittsgelder, Telekommunik

bundesreisekostengesetz - (brkg) - ZBB

http://www.zbb.brandenburg.de/media_fast/4055/BRKG201509.pdf
Zu § 3 Abs. 1 Satz 3 BRKG in Verbindung mit Textziffer 3.1.3 Bbg BRKGVwV. Soweit die oberste Dienstbehörde bestimmt, dass Ausgaben bis zu 10 € je Tag nicht durch Belege nachgewiesen werden müssen, sind diese Ausgaben dennoch im Einzelnen anzugeben und ge

Merkblatt Inlandsdienstreisen

http://zope.dz-portal.de/Formularcenter/Documents/RKM001
Sonstige Auslagen (§ 10 BRKG). 9. Verbindung der Dienstreise mit einer privaten Reise oder Urlaub (§ 13 BRKG). 10. Abschlag (Tz. 3.1.5 BRKGVwV ). 1. Rechtsgrundlagen. Rechtsgrundlage für die Erstattung von Reisekosten im Zusammenhang mit Dienstreisen, di


Webseiten zum Paragraphen

§ 10 BRKG Erstattung sonstiger Kosten Bundesreisekostengesetz

https://www.buzer.de/gesetz/5122/a70881.htm
(1) Zur Erledigung des Dienstgeschäfts notwendige Auslagen, die nicht nach den §§ 4 bis 9 zu erstatten sind, werden als Nebenkosten erstattet. (2) Entfällt eine Dienstreise aus einem von der oder dem Bediensteten nicht zu vertretenden.

Reisekosten / 19 Nebenkosten (§ 10 Abs. 1 BRKG) | TVöD Office ...

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/reisekosten...
Reisekosten / 19 Nebenkosten (§ 10 Abs. 1 BRKG). Nebenkosten müssen ursächlich notwendig sein, um den dienstlichen Auftrag überhaupt oder unter zumutbaren Bedingungen ausführen zu können. Sie müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführun

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz ...

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01062005_DI52221011...
01.06.2005 - 5In den Fällen des § 10 Abs. 2 beginnt die Ausschlussfrist mit Ablauf des Tages, an dem Bediensteten bekannt wird, dass die Dienstreise nicht ausgeführt wird. 3.1.3. 1Maßgebliche Kostenbelege sind die Nachweise der dienstreisebedingten Ausga

Bundesverwaltungsamt - Reisekosten

http://www.bva.bund.de/DE/Organisation/Abteilungen/Abteilung_VII/TMS_Portal/03_...
BMI -Rdschr. vom 14.11.2013, BMI -D6 - Rundschreiben: Änderung zu § 6 Abs. 1 Satz 2 BRKG zum 01.01.2014 (Tagegeld). BMI -Rdschr. vom 27.07.2005 ... TVAöD - Stand Januar 2017. Neuregelung zu § 10 TVAöD, BMI -Rundschreiben vom 03.08.2012 zur Neuregelung de

Gesetz zur Reform des Reisekostenrechts - Allgemeine ... - BRAVORS

https://bravors.brandenburg.de/de/verwaltungsvorschriften-221174
Gesetz zur Reform des Reisekostenrechts - Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Landes Brandenburg zum Bundesreisekostengesetz (Bbg BRKGVwV) .... 5In den Fällen des § 10 Abs. 2 beginnt die Ausschlussfrist mit Ablauf des Tages, an dem dem Beschäftigten bek


  • Verortung im BRKG

    BRKGInhalt: Inhalt › § 10

  • Zitatangaben (BRKG)

    Periodikum: BGBl I
    Zitatstelle: 2005, 1418
    Ausfertigung: 2005-05-26
    Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 20.2.2013 I 285

  • Hinweise zum Zitieren

    Als Referenz auf das BRKG in einer wissenschaftlichen Arbeit

    § 10 BRKG
    § 10 Abs. 1 BRKG oder § 10 Abs. I BRKG
    § 10 Abs. 2 BRKG oder § 10 Abs. II BRKG

  • Werbung

© 2015 - 2024: Bundesreisekostengesetz.net