(1) Auslandsdienstreisen sind Dienstreisen im oder ins Ausland sowie vom Ausland ins Inland.
(2) Nicht als Auslandsdienstreisen gelten Dienstreisen der im Grenzverkehr tätigen Beamtinnen und Beamten im Bereich ausländischer Lokalgrenzbehörden, zwischen solchen Bereichen und zwischen diesen und dem Inland.
(3) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung wegen der besonderen Verhältnisse abweichende Vorschriften über die Reisekostenvergütung für Auslandsdienstreisen bezüglich der Anordnung und Genehmigung von Dienstreisen, der Fahrt- und Flugkosten, des Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgeldes, der Reisebeihilfen, der Kriterien der Erstattung klimabedingter Bekleidung und anderer Nebenkosten zu erlassen.
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http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Zuwendungen/bva_brkg.pdf?__b...
14 Tage des Aufenthaltes am Geschäftsort gewährt. Erstattung sonstiger Kosten. § 10 BRKG / BRKGVwV zu § 10. Sonstige Kosten sind Auslagen, die mit der Erledigung des Dienstgeschäftes in unmittelbarem Zusammenhang stehen und die notwendig sind, um das Die
http://www.djo.de/sites/default/files/uploads/2017/01/31/brkg-faq.pdf
31.01.2017 - zum Bundesreisekostengesetz (BRKG). 1. ... 14. Wie werden Dienstreisen abgerechnet, die mit einer privaten Reise verbunden wurden, um. z.B. günstigere Flugtarife (sog. Spartarif-Flüge) zu erhalten? ... Bezüglich der Höhe des Tagegeldes verwe
https://www.leuphana.de/fileadmin/user_upload/portale/lehre/service/downloads/R...
Bundesreisekostengesetz einschließlich der hierzu ergangenen. Verwaltungsvorschriften und Durchführungshinweise. (BRKG, BbgBRKGVwV - Rechtsstand: 01.06.2008). § 1. § 2. § 3. § 4. § 5. § 6. § 7. § 8. § 9. § 10. § 11. § 12. § 13. § 14. § 15. § 16. § 1 Gelt
https://www.bundestag.de/blob/425302/8c5a12c7317a73b9811b5feff7f6a18c/wd-3-117-...
14.04.2016 - Nr. 1 BRKG unter anderem die Flugkostenerstattung. § 4 Abs. 1 S. 3 BKRG sieht bei Flugreisen grundsätzlich die Erstattung der Kosten der niedrigsten Flugklasse vor. Gemäß § 14 Abs. 1 BRKG sind Auslandsdienstreisen „Dienstreisen im oder ins A
http://www.tu-clausthal.de/hv/d5/vhb/system3/3_51_02.pdf
01.11.2014 - notwendig sind. 2.3 Auslandsdienstreisen (§ 14 BRKG). Auslandsdienstreisen sind Dienstreisen im oder ins Ausland sowie vom Ausland ins Inland. Bei Auslandsdienstreisen finden neben den Vorschriften des BRKG insbesondere die Regelungen der AR
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01062005_DI52221011...
01.06.2005 - 1§ 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 7 zählen die erstattungsfähigen Arten der Reisekostenvergütung abschließend auf. 2Andere angefallene Reisekosten sind der allgemeinen Lebensführung zuzuordnen und somit nicht erstattungsfähig. 3§ 1 Abs. 2 Nr. 6 st
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/reisekosten...
Nach Ablauf von 14 Tagen des Aufenthalts am selben Geschäftsort wird vom 15. Tag an zeitlich unbegrenzt ein um 50 % ermäßigtes Tagegeld gewährt, wobei nach entsprechender Entscheidung vorgesetzter Stellen auf die Ermäßigung verzichtet werden kann, wenn d
https://bravors.brandenburg.de/de/verwaltungsvorschriften-221174
Gesetz zur Reform des Reisekostenrechts - Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Landes Brandenburg zum Bundesreisekostengesetz (Bbg BRKGVwV). vom 3. August 2005 (ABl./05, [Nr. 36], S.870) geändert durch Bekanntmachung des MdF vom 29. November 2013 (ABl./1
https://www.uni-marburg.de/administration/verwaltung/dez2/personalabteilung/all...
27.03.2012 - Werden Dienstreisen in Verbindung mit privaten Reisen durchgeführt, gelten besondere Regelungen für die Kostenerstattung (§ 14 HRKG, § 13 BRKG). Nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt 2.3. Besondere Regelungen können für Reisen, die
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2012-N-52484?hl=...
B. BayVGH vom 24.8.2011 Az. 14 ZB 11.1762), ist maßgebend für die Entstehung und die Höhe des Anspruchs eines Beamten auf Reisekostenerstattung der .... allgemeine Lebensführung veranlasst sind und die die Kosten der privaten Lebensführung nicht erhöhen