(1) Dieses Gesetz regelt Art und Umfang der Reisekostenvergütung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes sowie der Soldatinnen und Soldaten und der in den Bundesdienst abgeordneten Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter.
(2) Die Reisekostenvergütung umfasst
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http://www.djo.de/sites/default/files/uploads/2017/01/31/brkg-faq.pdf
31.01.2017 - zum Bundesreisekostengesetz (BRKG). 1. Wie und wo ist der Anspruch auf Erstattung der Reisekostenvergütung geltend zu machen?.. 2. 2. Zu welcher Uhrzeit ist der Beginn bzw. die Beendigung einer Dienstreise zumutbar?.............. 2. 3. In we
http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Zuwendungen/bva_brkg.pdf?__b...
1 / 7. Informationen zum Bundesreisekostengesetz (BRKG) einschl. der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz (BRKGVwV). Allgemeines. § 2 BRKG / BRKGVwV zu § 2. Dienstreisen dienen der Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Di
http://www.zbb.brandenburg.de/media_fast/4055/BRKG201509.pdf
1. BUNDESREISEKOSTENGESETZ - (BRKG) vom 26. Mai 2005 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch. Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Februar 2013 (BGBl. I S. 285, 290). - Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Re
https://www.bundestag.de/blob/425302/8c5a12c7317a73b9811b5feff7f6a18c/wd-3-117-...
14.04.2016 - Die Reisekostenvergütung umfasst nach § 1 Abs. 1. Nr. 1 BRKG unter anderem die Flugkostenerstattung. § 4 Abs. 1 S. 3 BKRG sieht bei Flugreisen grundsätzlich die Erstattung der Kosten der niedrigsten Flugklasse vor. Gemäß § 14 Abs. 1 BRKG sin
https://www.bmfsfj.de/blob/jump/90212/neuesbrkg-data.pdf
Bonn, den 12.09.2005. 521 – 1231. AZ. 1. Neues Bundesreisekostengesetz (BRKG). 2. Überleitungsberechnung im Zusammenhang mit dem Übergang des BAT/BAT/O in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) zum 01.10.2005. 3. Tarifvertrag über Einmalzahl
https://www.buzer.de/gesetz/5122/a70876.htm
(1) Für Fahrten mit anderen als den in § 4 genannten Beförderungsmitteln wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt. Sie beträgt bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 20 Cent je.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_01062005_DI52221011...
01.06.2005 - 1§ 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 7 zählen die erstattungsfähigen Arten der Reisekostenvergütung abschließend auf. 2Andere angefallene Reisekosten sind der allgemeinen Lebensführung zuzuordnen und somit nicht erstattungsfähig. 3§ 1 Abs. 2 Nr. 6 st
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/reisekosten...
Reisekosten / 19 Nebenkosten (§ 10 Abs. 1 BRKG). Nebenkosten müssen ursächlich notwendig sein, um den dienstlichen Auftrag überhaupt oder unter zumutbaren Bedingungen ausführen zu können. Sie müssen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführun
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/reisekosten...
Es bestehen zwei Formen der dienstlichen Mitbenutzung privater Kfz gegen unterschiedlich hohe Wegstreckenentschädigung: Die "kleine Wegstreckenentschädigung" für Kraftwagen gem. § 5 Abs. 1 BRKG, wonach 20 Cent pro gefahrenen Kilometer angerechnet werden,
https://www.haushaltsabteilung.hu-berlin.de/dienstreisen-hotelbuchung/dienstrei...
Bundesreisekostengesetz (BRKG) Abweichend zu § 4 Abs. 1 BRKG sind im Land Berlin gemäß § 77 Absatz 4 LBG „Entstandene Kosten für Fahrten auf dem Land-, Luft- oder Wasserweg mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden nur bis zur Höhe der niedr